Alleine Campen als Teenager: Ein Leitfaden für uns Eltern

Ich kann mich noch sehr gut an meine erste elternlose Reise, gemeinsam mit einer Freundin, erinnern. Wir sind mit dem Zug nach Kroatien gefahren, zu einer Zeit, als Kroatien noch kein Urlaubsland, sondern die Folgen des Kriegs sichtbar waren. Es hat kaum jemand Deutsch gesprochen und so sind wir prompt beim Umsteigen in einem falschen Zug gelandet. Gemeinsam mit allerhand Getier für den Markt sind wir in aller Herrgottsfrüh durch das Land getingelt. Mit ziemlicher Verspätung kamen wir dann an unser eigentliches Urlaubsziel. Ich habe trotz all der Strapazen oder vielleicht genau deswegen, die Reise in wunderbarer Erinnerung.

So geht es den meisten meiner Freunde. Der Urlaub im Zelt oder in der Jugendherberge war wenig luxuriös, die Erinnerungen daran, möchte aber niemand missen.

Jetzt, wo ich selbst Mama bin, sehe ich die Dinge ein bisschen anders. Es graut mir bei dem Gedanken, dass meine Kinder später mal im Morgengrauen auf Bahnhöfen stranden könnten oder an einem einsamen Strand ihr Zelt aufschlagen wollen.

Doch ab wann dürfen Minderjährige alleine unterwegs sein?

Rechtliche Rahmenbedingungen: Was müssen Eltern und Teenager wissen?

Bis zum 18. Geburtstag dürfen wir Eltern entscheiden, ob wir unsere Kinder alleine verreisen lassen oder nicht. Danach sind sie offiziell vogelfrei. Doch wie lautet die Gesetzgebung für Minderjährige? In Österreich ist das alleinige Verreisen von Jugendlichen nicht eindeutig geregelt. Jedes Bundesland hat eigene Bestimmungen. Im Burgenland, beispielsweise, dürfen Jugendliche ab 16 Jahren, ohne Begleitperson, campen. In Wien hingegen gibt es gar keine fixen Bestimmungen. Alle genauen Infos findest du hier.

Auf alle Fälle zahlt es sich aber aus, im Vorfeld bei den Campingplätzen anzufragen bzw. nachzulesen, unter welchen Voraussetzungen Jugendliche alleine übernachten dürfen. Manche Campingplätze verlangen die Einverständniserklärung der Eltern. Blöd, wenn die Jugendlichen bereits vor Ort sind und aufgrund von fehlender Dokumente abgewiesen werden.

Eine Reisevollmacht: Wer braucht sie?

Minderjährige, die ins Ausland reisen, benötigen eine Reisevollmacht. Ein Beispiel dafür, sogar in der jeweiligen Landessprache, kannst du dir beim ÖAMTC herunterladen. Manche Länder verlangen eine beglaubigte Vollmacht. Auch diese Informationen findest du beim ÖAMTC.

Wer ins Ausland reist, braucht außerdem einen gültigen Reisepass oder – je nach Bestimmung – Personalausweis mit. Achtung, bei manchen Ländern muss der Reisepass auch noch über die Dauer des Aufenthaltes hinaus gültig sein.

Let’s Party

3 Mädchen sitzen vor einem Zelt.

Damit Jugendgruppen auch weiterhin auf den Campingplätzen gerne gesehen werden, macht es Sinn, vor der Reise noch einmal mit deinem Kind darüber zu sprechen, was eine Nachtruhe bedeutet und wie man sich generell auf Campingplätzen verhält. Abgesehen von guten Manieren, gibt es aber auch rechtliche Bestimmungen. In Österreich dürfen Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren bis 1 Uhr in der Nacht unterwegs sein. Oberösterreich bildet eine Ausnahme, da heißt es um 24 Uhr zuhause zu sein. Wir Eltern dürfen diese Regelung natürlich auch nach vorne verlegen. Alleine länger ausbleiben dürfen die Jugendlichen nur, wenn du einer Person über 18 Jahren die Aufsichtspflicht überträgst.

Unter 16 Jahren Alkohol zu konsumieren, ist ein No-Go. Ab 16 Jahren darf Bier und Wein, also nicht gebrannter Alkohol, getrunken werden. Spirituosen, dazu zählen auch die Alkopops, dürfen ab 18 Jahren eingekauft und getrunken werden.

Unter 18 Jahren dürfen Zigaretten weder gekauft noch geraucht werden.

Hilfe, ein Notfall: Was mache ich jetzt?

Ein Lagerfeuer im Nachthimmel

Jugendliche lieben es unabhängig zu sein und ihre ersten Erfahrungen zu sammeln. Wenn allerdings ein unerwartetes Ereignis eintrifft, kann es schnell zu einer Überforderung kommen. Daher ist es gut, die wichtigsten Notfallmaßnahmen vorab zu klären:

  • Arztbesuch – die E-Card muss mit
  • kleine Wehwehchen – welche Mittel aus der Hausapotheke wann einsetzen
  • Diebstahl – den Campingplatzbetreiber informieren; ev. Anzeige bei der Polizei für die Versicherung (falls vorhanden)
  • Feuer – wo und unter welchen Bedingungen darf ein Lagerfeuer gemacht werden

Campingplatzvorstellungen, Rezepte und vieles mehr passend für jugendliche Camper findest du in diesem Blogbeitrag.

Wohin bist du das erste Mal ohne Eltern gereist? Lass es mich wissen! Ich freue mich über viele Kommentare und spannende Geschichten!

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Bilder mit Canva erstellt.

Schreibe einen Kommentar